Gesetze

Vorschriften und Gesetze für alle Hunde (Kanton Zürich)
Haftpflichtversicherung
Hundebesitzer müssen eine Haftpflichtversicherung mit integrierter Hundehaltung abschliessen. Die Mindestdeckung beträgt CHF 1 Mio.

Chip-Kennzeichnung
Jeder Hund muss ab einem Alter von drei Monaten mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.

Registrierung bei AMICUS
Innerhalb von zehn Tagen nach Übernahme des Hundes muss er bei der Hundedatenbank AMICUS registriert werden (www.amicus.ch). Die Registrierung erfolgt über die Wohngemeinde, und es ist jährlich eine Hundesteuer zu entrichten.

Kurse für grosse Hunderassen
Bei Übernahme einer grossen Hunderasse (Rassetypenliste 1, siehe unten) müssen Hundebesitzer innerhalb von 18 Monaten eine Welpenschule (mindestens 4 Lektionen) und einen Junghundekurs (10 Lektionen) absolvieren.

Obligatorische Hundehalterkurse
Die bei AMICUS eingetragene Halterperson muss alle obligatorischen Hundehalterkurse (Welpen-/Junghund-/Erziehungskurse) absolvieren und die Kursbestätigungen der Gemeinde vorlegen.
Erfahren Sie im Kurs-Guide, ob und welchen Kurs Sie mit Ihrem Hund absolvieren müssen.

Gesetzliche Grundlagen
der obligatorischen Ausbildung

Das Bundesparlament hat entschieden, den Sachkundenachweis für Hundehalter abzuschaffen. Diese Änderung in Bezug auf die Hundeausbildung gilt seit dem 1. Januar 2017. Die kantonale Ausbildungspflicht ist indes von diesem Entscheid nicht tangiert.
Obligatorisch

Wer einen grossen oder massigen Hund (Hunde der Rassetypenliste I) hält oder erwirbt, muss mit ihm weiterhin die obligatorischen Kurse nach geltendem Zürcher Hundegesetz absolvieren.

Freiwillig
Hundehalter, die im Kanton Zürich einen kleinwüchsigen Hund halten oder erwerben, müssen ab dem 1. Januar 2017 keine Kurse mehr besuchen.

Auf freiwilliger Basis ist der Kursbesuch auf jeden Fall ratsam und empfehlenswert.

Kurspflicht im Überblick

(Hunde der Rassetypenliste I)

Alter des Hundes
bei Übernahme oder Zuzug in den Kanton
Welpenförderung
(mind. 4 Lektionen)
Junghundekurs
(mind. 10 Lektionen)
Erziehungskurs
(mind. 10 Lektionen)
8 - 16 Wochen ja ja nein
16 Wochen bis 18 Monate nein ja ja1
18 Monate bis 8 Jahre nein nein ja
über 8 Jahre nein nein nein
1  ausser die kantonale Bestätigung der Welpenförderung ist vorhanden
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